Aktion gegen Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung (AgRuD), Königsbergstr. 5 b, D-95448 Bayreuth - Tel. 0921-23582


Pressemitteilung

Rücksichtnahme auf wegen Behinderung, Gebrechen oder Krankheit empfindliche Menschen ist nicht nur eine Christenpflicht, sondern straf- und zivilrechtlich mit einer Strafe bedroht

Die von allen Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen nach dem Sozialgesetzbuch V mit Bescheid anerkannte und finanziell geförderte "Aktion gegen Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung" tritt für die Durchsetzung der Rechte dieser Personengruppen dann ein, wenn durch das Handeln oder Unterlassen Dritter konkrete gesundheitliche Beeinträchtigungen (Krankheitssymptome) ausgelöst werden. Nach dem Wortlaut des § 29 SGB IX obliegen der AgRuD-Beratungsstelle ua. die Krankheitsprävention und die -bewältigung.

Es gilt im Zivil- und auch im Strafrecht der Grundsatz, daß Rücksichtnahme auf Behinderungen, Gebrechen und Krankheiten, soweit sie organisierbar und zumutbar ist, auch geleistet werden muß.

Diesem Grundsatz folgend kann man nach einem Urteil des OLG Bamberg in einem Wohngebiet durchaus zumuten, daß ein Nachbar auf die Nebennutzung seines Grundstückes (Bienenhaltung) verzichtet, wenn dies zugunsten einer allergiekranken Nachbarin (mit Bienenallergie) notwendig ist. Der Hobbyimker mache sich im Übrigen schadenersatzpflichtig für alle Folgekosten (z.B. die Erziehung deer Kinder, sofern die Frau verstirbt). Zudem könne von der Allergikerin nicht verlangt werden, dass sie unmittelbar nach einem Bienenstich nachweise, ob es eine seiner Bienen war oder etwa eine Waldbiene, er habe in jedem Falle zu haften, wenn er geeignete Ursachen setze. Ist bekannt, daß in einem Mehrfamilienhaus ein Heimdialysepatient lebt und auch, daß das Absperren von Strom und Wasser für diesen Menschen während der Dialyse lebensgefährlich sein kann, so begeht nach dem geltenden Strafrecht ggf. derjenige ein eine Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt, der den Auftrag für eine solche Maßnahme gegeben hat.

Es verstöst im Zivilrecht "gegen die guten Sitten" wenn man die entsprechenden Rücksichtnahmen nicht übt und sich anders verhält. Rücksichten sind nach der gesetzlichen Regelung zu "Treu und Glauben" im BGB zu üben, ggf. haben sich Nachbarn über die Regeln und Grenzwerte für Gesunde, die Hausordnung, die Vorstellungen nicht verständiger Nachbarn hinaus einzuschränken bzw. jegliche nachteilige Wirkungen dem infolge Krankheit Empfindlichen oder Behinderten rechtzeitig vorher mitzuteilen. Dies gilt nicht nur für Heimdialysepatienten, Allergiker, Menschen mit Immunschwächen oder Stammhirnschäden, Asthmatiker, Kontaktlinsenträger, sondern auch für MCS-Patienten, psychisch Kranke oder Sterbende entsprechend.

Die Aktion tritt auch dafür ein, daß durch Bundesgesetz geregelt wird, daß mafiaähnlichen Strukturen entgegengewirkt wird, wenn sie planmäßig und in Absprache miteinander ganze Behindertengruppen oder Einzelne verleumden, beleidigen, demütigen, ein Umfeld der Diskriminierung schaffen. Wir unterstützen die entsprechend des Diskriminierungsverbotes des Art. 3 Abs. 3 GG geplante Änderung des Strafgesetzbuches, nach der den Staatsanwaltschaften verboten werden wird, Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Rufschädigung oder Diskriminierung wegen "mangelnden öffentlichen Interesses einzustellen". Das Mindeststrafmass soll nach dem Gesetzentwurf 500,-Euro betragen.

Das Bundesgesetz zu Art. 3 Abs. 3 GG - Gleichstellungsgesetz - zielt auf die gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten in sozialer Gemeinschaft ab. Es ist seit 1.5.02 inkraft. Ein weiteres "Gesetz gegen Diskriminierung im Zivilrecht" ist Koalitionsvertrag enthalten.

Die telefonische Beratung der AgRuD-Patientenberatungsstelle ist kostenlos und wird unabhängig von der Art der zugrundeliegenden Empfindlichkeit erteilt. Die Sprechzeiten der Beratungsstelle sind wie folgt: MO 10-11 Uhr, DO 18-20 Uhr unter Tel. 0921-23582.

Ich leide selbst unter einer Schädigung des Stammhirns (dieses koordiniert das Immunsystem, die Körpertemperatur, das endokrine System, den Gesamtmetabolismus und damit den Chemikalienstoffwechsel). Ich leide aufgrund mehrerer fachärztlicher Atteste ua. an Lärmempfindlichkeit, Chemikalien- , Biozid-, Feinstaub- und Arzneimittelunverträglichkeit, Hypoxieintoleranz (Sauerstoffmangelintoleranz), Immunschwäche, Kreislaufschwäche, Vasculitis (chron. Gefässentzündung), Hirnödemen, uam.

Dipl.-Verwaltungsw. Heinz A. Guth, Leiter der bundesweiten AgRuD-Beratungsstelle - Internet: http://agrud.de